Referenzobjekte
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GEMEINDEENTWICKLUNGSPLANUNG
Das Gemeindeentwicklungskonzept ist Planungsinstrument ausserhalb des Baugesetzbuches, das heißt ohne verbindliche Rechtskraft. Als planerische Vorstufe ist es entsprechend seiner Aussageschärfe dem Flächennutzungsplan und Bebauungsplan vorgeschaltet.